Es kann viele Ursachen haben, weshalb ein Baum, der jahrzehntelang auf Ihrem Grundstück stand, gefällt werden soll bzw. gefällt werden muss. Die Ursachen hierfür liegen oft in Sturmschäden, Baumkrankheiten, Schädlingen oder Erdarbeiten im Umfeld begründet, aber auch der Wunsch des Eigentümers, dem der Baum schlichtweg zu groß geworden ist, kann ein Grund für die Fällung sein.Zudem sind Sie als Baumbesitzer im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht dazu angehalten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung Dritter durch Ihren Baum zu verhindern. Sobald Zweifel an der Verkehrssicherheit eines Baumes entstehen, ist es daher ratsam, diesen überprüfen und ggf. fällen zu lassen.Da Bäume jedoch natürlicher Lebensraum für viele Tierarten und zudem wichtiger Bestandteil unserer Umwelt sind, werden sie durch rechtliche Vorschriften geschützt.Um diesen Lebensraum z.B. für nistende Vogelarten zu erhalten, sieht das Bundesnaturschutzgesetz für Baumfällungen einen gesetzlich bestimmten Zeitraum vor. Dieser liegt zwischen dem
01. Oktober und dem 28. Februar.
Hiervon betroffen sind ebenfalls Radikalschnitte an Hecken, Sträuchern und weiteren Gehölzen.Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel. Unter bestimmten Umständen, wie z.B. bei drohender Gefahr durch den Baum, akuter Instabilität, starkem Befall usw. ist nach Rücksprache mit den zuständigen Ämtern auch eine unterjährige Fällung außerhalb des Schonzeitraumes möglich.Um Wartezeiten während des verhältnismäßig kurzen Fällzeitraumes zu vermeiden, ist es ratsam, im Bedarfsfall bereits während der Schonzeit einen Besichtigungstermin mit uns zu vereinbaren. Dieser ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich.Sollten Sie Fragen zum Thema Baumfällungen oder zu einer unserer anderen Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, telefonisch (0160/91127992) oder gerne auch per E-Mail:
info(at)gartenpflege-tillenburg.de gartenpflege-tillenburg(at)gmx.de
Jörn Tillenburg