Fahrdienst Mechernich Farbenpracht der Visitenkarten

Fahrdienst Mechernich Farbenpracht der Visitenkarten

Alles Neue scannt der Mai!

Der Fahrdienst Mechernich hat seine Visitenkarten einem neuen Design-Update unterzogen. Ab jetzt sind die Visitenkarten des Fahrdienstes in einem auffälligen 3-Farben-Look erhältlich. Die Farbenpracht auf den Visitenkarten ist ein echter Hingucker und spiegelt die Leidenschaft und das Engagement des Fahrdienst-Teams unter der Leitung von Christian Reichert wider.

Neben dem neuen Design verfügen die Visitenkarten nun auch über einen QR-Code. Der QR-Code bietet aber auch eine weitere nützliche Funktion: Wenn der Kunde den QR-Code scannt, kann er direkt die Adresse und Rufnummern des Fahrdienstes in seinem Telefonbuch speichern, ohne alles von Hand einzugeben.

Dies ist besonders praktisch für diejenigen, die den Fahrdienst regelmäßig nutzen oder für Geschäftskunden, die den Fahrdienst für ihre Mitarbeiter buchen möchten. Mit nur einem Scan können sie alle wichtigen Kontaktinformationen speichern und haben diese jederzeit zur Hand.

Christian Reichert und sein Team sind stolz auf ihre neuen Visitenkarten und glauben, dass die Kombination aus auffälligem Design und praktischem QR-Code dazu beitragen wird, neue Kunden zu gewinnen und den Bekanntheitsgrad des Fahrdienstes zu erhöhen. Wenn Sie also einen zuverlässigen und professionellen Fahrdienst benötigen, suchen Sie nicht weiter und ergattern Sie eine der neuen Visitenkarten von Fahrdienst Mechernich.

Fahrdienst-Mechernich    Mobil: 0172 | 64 696 25   Festnetz: 02443 | 901 666

 

Baumfällen und Gartenpflege in der Voreifel

Baumfällen und Gartenpflege in der Voreifel

 

Es kann viele Ursachen haben, weshalb ein Baum, der jahrzehntelang auf Ihrem Grundstück stand, gefällt werden soll bzw. gefällt werden muss. Die Ursachen hierfür liegen oft in Sturmschäden, Baumkrankheiten, Schädlingen oder Erdarbeiten im Umfeld begründet, aber auch der Wunsch des Eigentümers, dem der Baum schlichtweg zu groß geworden ist, kann ein Grund für die Fällung sein.Zudem sind Sie als Baumbesitzer im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht dazu angehalten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung Dritter durch Ihren Baum zu verhindern. Sobald Zweifel an der Verkehrssicherheit eines Baumes entstehen, ist es daher ratsam, diesen überprüfen und ggf. fällen zu lassen.Da Bäume jedoch natürlicher Lebensraum für viele Tierarten und zudem wichtiger Bestandteil unserer Umwelt sind, werden sie durch rechtliche Vorschriften geschützt.Um diesen Lebensraum z.B. für nistende Vogelarten zu erhalten, sieht das Bundesnaturschutzgesetz für Baumfällungen einen gesetzlich bestimmten Zeitraum vor. Dieser liegt zwischen dem

01. Oktober und dem 28. Februar.

 

Hiervon betroffen sind ebenfalls Radikalschnitte an Hecken, Sträuchern und weiteren Gehölzen.Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel. Unter bestimmten Umständen, wie z.B. bei drohender Gefahr durch den Baum, akuter Instabilität, starkem Befall usw. ist nach Rücksprache mit den zuständigen Ämtern auch eine unterjährige Fällung außerhalb des Schonzeitraumes möglich.Um Wartezeiten während des verhältnismäßig kurzen Fällzeitraumes zu vermeiden, ist es ratsam, im Bedarfsfall bereits während der Schonzeit einen Besichtigungstermin mit uns zu vereinbaren. Dieser ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich.Sollten Sie Fragen zum Thema Baumfällungen oder zu einer unserer anderen Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, telefonisch (0160/91127992) oder gerne auch per E-Mail:

info(at)gartenpflege-tillenburg.de    gartenpflege-tillenburg(at)gmx.de

 

Jörn Tillenburg