Krankenfahrten, Behindertenfahrten, Rollstuhlfahrten und Treppenrollstuhlfahrten

Krankenfahrten, Behindertenfahrten, Rollstuhlfahrten und Treppenrollstuhlfahrten

Fahrdienst Mechernich ist ein Unternehmen, das sich auf Krankenfahrten, Behindertenfahrten, Rollstuhlfahrten und Treppenrollstuhlfahrten spezialisiert hat.

Das Unternehmen bietet eine zuverlässige und sichere Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und unterstützt sie dabei, mobil zu bleiben und ihren Alltag einfacher zu gestalten.

Das Unternehmen verfügt über ein erfahrenes und qualifiziertes Team von Fahrern, die geschult sind, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen sicher und komfortabel zu befördern. Das Unternehmen hat auch spezielle Fahrzeuge, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität zugeschnitten sind, einschließlich Rollstuhlzugang und Treppenrollstuhlzugang.

Fahrdienst Mechernich bietet auch Hilfestellungen bei Abrechnungen an, um die finanzielle Belastung für die Kunden zu minimieren. Das Unternehmen arbeitet eng mit den Krankenkassen und anderen Versicherungen zusammen, um sicherzustellen, dass Kunden die bestmögliche Unterstützung bei der Abrechnung von Fahrten und Dienstleistungen erhalten.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen das Team von Fahrdienst Mechernich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie das Unternehmen einfach, um weitere Informationen zu erhalten.

Fahrdienst-Mechernich    Mobil: 0172 | 64 696 25   Festnetz: 02443 | 901 666

Baumfällen und Gartenpflege in der Voreifel

Baumfällen und Gartenpflege in der Voreifel

 

Es kann viele Ursachen haben, weshalb ein Baum, der jahrzehntelang auf Ihrem Grundstück stand, gefällt werden soll bzw. gefällt werden muss. Die Ursachen hierfür liegen oft in Sturmschäden, Baumkrankheiten, Schädlingen oder Erdarbeiten im Umfeld begründet, aber auch der Wunsch des Eigentümers, dem der Baum schlichtweg zu groß geworden ist, kann ein Grund für die Fällung sein.Zudem sind Sie als Baumbesitzer im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht dazu angehalten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung Dritter durch Ihren Baum zu verhindern. Sobald Zweifel an der Verkehrssicherheit eines Baumes entstehen, ist es daher ratsam, diesen überprüfen und ggf. fällen zu lassen.Da Bäume jedoch natürlicher Lebensraum für viele Tierarten und zudem wichtiger Bestandteil unserer Umwelt sind, werden sie durch rechtliche Vorschriften geschützt.Um diesen Lebensraum z.B. für nistende Vogelarten zu erhalten, sieht das Bundesnaturschutzgesetz für Baumfällungen einen gesetzlich bestimmten Zeitraum vor. Dieser liegt zwischen dem

01. Oktober und dem 28. Februar.

 

Hiervon betroffen sind ebenfalls Radikalschnitte an Hecken, Sträuchern und weiteren Gehölzen.Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel. Unter bestimmten Umständen, wie z.B. bei drohender Gefahr durch den Baum, akuter Instabilität, starkem Befall usw. ist nach Rücksprache mit den zuständigen Ämtern auch eine unterjährige Fällung außerhalb des Schonzeitraumes möglich.Um Wartezeiten während des verhältnismäßig kurzen Fällzeitraumes zu vermeiden, ist es ratsam, im Bedarfsfall bereits während der Schonzeit einen Besichtigungstermin mit uns zu vereinbaren. Dieser ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich.Sollten Sie Fragen zum Thema Baumfällungen oder zu einer unserer anderen Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, telefonisch (0160/91127992) oder gerne auch per E-Mail:

info(at)gartenpflege-tillenburg.de    gartenpflege-tillenburg(at)gmx.de

 

Jörn Tillenburg